Die Geschichte der Einwohner Reddelichs und Brodhagens in ihrem Arbeits- und Wohnumfeld
Die Bauernhöfe (Hufen) Reddelichs
- Die Geschichte der Hufe I (Hof Garbe) in Reddelich.
- Die Geschichte der Hufe II (Hof Upplegger) in Reddelich.
- Die Geschichte der Hufe III (Hof Barten) in Reddelich.
- Die Geschichte der Hufe IV (Hof Baade) in Reddelich.
- Die Geschichte der Hufe V (Hof Kruth) in Reddelich.
- Die Geschichte der Hufe VI (Hof Brinkmann) in Reddelich.
- Die Geschichte der Hufe VII (Hof Frahm) in Reddelich.
- Die Geschichte der Hufe VIII (aufgelöst) in Reddelich.
- Die Geschichte der Hufe IX (aufgelöst) in Reddelich.
Die Büdnereien und Häuslereien Reddelichs
- Die Geschichte der Reddelicher Büdnereien 1 bis 13.
- Die Geschichte der Reddelicher Büdnereien 14 bis 27.
- Die Geschichte der Reddelicher Häuslereien.
- Die Geschichte der Reddelicher Bäckerei.
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Einleitung
Die Geschichte der Gemeinde Reddelich/Brodhagen will ich durch die Familien- und Personengeschichte ergänzen. Ziel ist es, genealogisch- und familiengeschichtliche Fakten und Darstellungen den Lesern zugänglich zu machen. Damit soll die Alltagsgeschichte in die Chronik der Gemeinde einfließen. Diese Familien und Personen repräsentieren bestimmte soziale Gruppen oder auch Berufsgruppen basierend auf ihrem Wohn- und Arbeitsumfeld. Die verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Einrichtungen sollen in den Mittelpunkt des Interesses gerückt werden. Diese, die in den Geschichtsbüchern – so auch in der vorliegenden Dorfchronik- generalisierend und verallgemeinernd beschrieben werden, sollen durch Familien und Personen ein Gesicht bekommen. Die einzelne Persönlichkeit soll stellvertretend für eine Gruppe stehen. Erst wenn man Geschichte am einzelnen Menschen demonstriert, wird sie lebendig, besser verständlich, überzeugend und einprägsam. Mit dieser Forschungsarbeit stehe ich ganz am Anfang. Laufend werden deren Ergebnisse hier veröffentlicht. Haben Sie Fakten zur Familien- und Personengeschichte der beiden Dörfer Reddelich und Brodhagen, so würde ich mich freuen, wenn Sie diese an uns senden. Die folgend Darstellung wird gegliedert nach den einzelnen sozialen Gruppen, wie sie in der Vergangenheit auf den Dörfern vorgenommen wurde, nach Bauern (Bauernstellen), Büdnern (Büdnereien), und Häuslern (Häuslereien).
dorfchronik@kulturverein-Reddelich.de
Reinhold Griese
Reddelich, im Dezember 2011
Allgemeine Hinweise:
- Auf eine Verlinkung zu weiterführenden Inhalten allgemeiner Natur haben wir in diesem Dokument verzichtet. Dazu verweisen wir auf einschlägige Literatur oder Online-Lexika.
- Unsere Dorfzeitung RADUCLE bietet ebenfalls viele weiterführende Artikel zur Geschichte unserer Gemeinde im Kontext ihrer Zeit, aus denen wir an dieser Stelle lediglich Auszugsweise zitieren werden.
- Zum besseren Verständnis der gesellschaftlichen Hierarchien dient vielleicht der untenstehende Auszug aus der RADUCLE Nr. 13 über die Stände auf dem Land.
- Die seitlich stehenden Zeichnungen vermitteln Ihnen, wo die beschriebenen Anwesen in der Örtlichkeit gestanden haben.
Erläuterungen, Zusammenhänge und Ergänzungen zur Dokumentation
Auszug: RADUCLE Nr. 13, Artikel »Die Stände auf dem Lande«:
Die Guts- und Domänenpächter im Mecklenburg des Betrachtungszeitraumes genossen ein hohes Ansehen, waren die Pachtbedingungen doch so hoch angelegt, dass nur finanzkräftige Adlige oder Bürger sich eine Gutshofpacht, die auf meist 20 Jahre ausgelegt war, leisten konnten. Im Gegenzug waren die Mecklenburger Güter durch ihre Größe und potenzielle Ertragskraft sehr begehrt.
In der Hierarchie nach den Gutspächtern kamen die Erbpächter. Erbpachtverträge schloss der Landesherr bis Ende des 19. Jahrhunderts in der Regel nur mit wertvollen Spezialisten, wie Müller, Schmiede oder Krüger ab, die seinerzeit eher als Bauern angesehen wurden, denn als Handwerker.
Hüfner oder Hauswirte wurden die bäuerlichen Zeitpächter genannt, die nach ihrer Hofgröße klassifiziert wurden. Als Vollbauern bewirtschafteten diese Höfe vom Umfang einer Bauernhufe, die als Referenzmaß etwa 105 ha Land umfasste. Davon abgeleitet wurden die Siebenachtelhüfner, Dreiviertelhüfner, Zweidrittelhüfner, Halb- und Viertelhüfner. Wenn heute die Rede von ›alten Bauernhöfen‹ ist, sind meist diese Betriebe gemeint. Bauernhöfe wurden in Mecklenburg erst ab Mitte des 19. Jahrhunderts, bei guter Bewirtschaftung, in Erbpacht gegeben, um die guten Bauern an die Scholle zu binden. Im ausgehenden 19. Jahrhundert kauften sich viele der ehemaligen Hüfner aus ihren Pachtverträgen heraus und bewirtschafteten ihre Höfe, die in Mecklenburg eine Durchschnittsgröße von etwa 40 ha aufwiesen, fortan als freie Bauern in Volleigentum.Büdner oder Colonisten, die man heute als Nebenerwerbslandwirte bezeichnen würde, erhielten Land, Vieh und Saatgetreide in Erbpacht. Zentrales Charakteristikum des Büdners war das Gebäudeeigentum. Land und Vieh blieben vorerst Eigentum der Landesherren, wobei die Pachtdauer von 20 Jahren zu beginn des 19. Jahrhunderts den Büdnern durchaus eigentumsähnliche Besitzverhältnisse verschaffte. Diese – wirtschaftspolitisch gesehene – Übergangslösung konnte ihre bis ins 20. Jahrhundert reichende Bedeutung nur in einem armen Agrarland wie Mecklenburg entfalten. Der Büdner war, volkstümlich ausgedrückt, »nicht Fisch noch Fleisch«. Einerseits Land- und Viehpächter, was aber bei einer Durchschnittsgröße im Domanium von etwa 4 ha zum Leben meist nicht reichte, anderseits Lohnarbeiter, Handwerker oder kleiner Beamter, was für sich alleine auch nicht zu Wohlstand führte. In anderen Ländern Deutschlands führte eine deutlich besser prosperierende Wirtschaft dazu, das ein Teil der Büdner ihre landwirtschaftlichen Aktivitäten reduzierte oder ganz einstellte, weil Lohnarbeit mittlerweile lukrativer wurde. Andere Büdner mauserten sich zu Vollerwerbsbauern, indem sie die freigewordenen Flächen zupachteten oder kauften. Diese Entwicklung fand in Mecklenburg nur recht zögerlich statt.
Die bäuerlichen Erbpächter, waren eine Klasse die, wenn man so will, in der Entwicklung von leibeigenen zu freien Bauern eine Zwischenlösung darstellte. Die ehemals leibeigenen Bauern hatten natürlich kein Kapital, um sich eine Bauernstelle zu pachten, geschweige denn diese zu kaufen. Auf der anderen Seite waren die Landesherren auf die Bauern zur fachgerechten Erledigung der landwirtschaftlichen Arbeiten angewiesen, und mussten diesen eine Perspektive bieten um eine massive Abwanderung zu verhindern. Die Geschichte zeigt, das gerade diese Perspektive unter der Herrschaft vieler sehr kurzsichtiger Souveräne nicht gegeben war, und sich die Landwirtschaft in deren Herrschaftsbereichen nur sehr schwerfällig entwickelte. Die Verpachtung von Bauernstellen auf lange Sicht (anfänglich 20 Jahre) mit der Option, diese in die eigene Erbfolge (daher der Begriff Erbpacht) aufzunehmen und die Pacht schrittweise, durch herauskaufen, in Eigentum zu überführen stellte einen gangbaren Weg sowohl für die Erbpächter, als auch für die Landesherren dar. Was sich in der Theorie so schlüssig anhört, bot in der Praxis genügend Raum für ein breites Spektrum an Problemen, Hindernissen, und interessante, bücherfüllende Einzelschicksale.
Die zahlenmäßig größte gesellschaftliche Gruppe stellten die Tagelöhner, die als Häusler oder Einlieger ohne persönlichen Besitz, gezwungen waren, ihren Lebensunterhalt durch Lohnarbeit zu verdienen. Dabei waren die Tagelöhner mit einer Festanstellung auf den Gütern und größeren Bauernhöfen noch vergleichsweise gut dran. Ihnen wurde in der Regel eine Wohnung mit Nebengelass und Garten zur Eigenbedarfsproduktion von Gemüse und Kleinvieh gestellt. Die Einlieger der Büdnereien mussten sich sich Auswärts um Arbeit bemühen, die oft nur saisonal vergeben wurde
[Autor des Artikels: Ulf Lübs]
Ergänzung zu Hauswirten
Die Hauswirte im Domanium waren im Regelfall bis Anfang des 19. Jahrhunderts, wie fast alle Bewohner desselben, Leibeigene des jeweils herrschenden Mecklenburger Herzogs. Sie wurden von seinen Beamten auf den Höfen eingesetzt und konnten von diesen auch jederzeit abberufen werden. Wenn in den Texten von Hoferben die Rede ist, bedeutet dies kein Erbrecht im juristischem Sinne, sondern eine Erbfolge die vom Wohlwollen der Domanialverwaltung abhing. Dass die Bewirtschaftung der Hufen meist in Familienhand blieb ist dabei nur scheinbar ein Widerspruch, denn zum einen war das Herrschaftshaus auf die fachgerechte und engagierte Bewirtschaftung seiner Ländereien angewiesen. Zum anderen waren die Herren über die Leibeigenen in der Fürsorgepflicht für diese. Von daher war die Praxis, die langfristige Bewirtschaftung der Hufen durch eine, wenn man so will, Pseudoerbfolge zu regeln, der gangbarste Weg.
Für die Hauswirte änderte die Aufhebung der Leibeigenschaft an den Grundlagen der Hofbewirtschaftung zunächst wenig. Die Produktionsmittel gehörten nach wie vor dem Herrschaftshaus und die Hauswirte bewirtschafteten die Höfe auf der Basis von Zeitpachtverträgen. Erst mit der einsetzenden Vererbpachtung zum Ende des 19. Jahrhunderts bekamen die Hauswirte Eigentumsrechte an den Hufen und damit Rechtssicherheit. Das Herzoghaus verzichtete auf die dinglichen Rechte an den Hufen zugunsten von geldlichen Rechten in Form des Kanonkapitals das fortan auf den Bauernhöfen lastete und dem Herzoghaus Zinseinnahmen einbrachte. In der Differenz des Zeitwertes des Hofes zum Kanonkapitals lag das persönliche Vermögen der Bauernfamilie. Nach der Erlangung des Hofeigentums sprach man nicht mehr von Hauswirten, sondern der Begriff Bauer etablierte sich. [UL 12/2011]

